Beitragssatzung der World Humanitarian Marathon And Ultramarathon Foundation
Beschlossen in der Gründungsveranstaltung am 25. Mai 2002 in Wien.
§ 1
- Die Beitragssatzung der WHMF wird außerhalb der eigentlichen Satzung geführt.
- Der Grund dafür ist die Vermeidung von Kosten und Umständen in Fällen der Beitragssatzungsänderung.
§ 2
- Der Beitrag beträgt im Jahr pro Mitglied 50 US$
- Dieser Beitrag ist innerhalb der ersten 2 Wochen des Rechnungsjahres zu zahlen
- Der Beitrag ist auf das Konto der WHMF des jeweiligen Landes zu überweisen.
§ 3
- Das Vorstandsmitglied des jeweiligen Landes in der WHMF ist für die sachgerechte Verwendung der Beiträge nach den Regeln der WHMF verantwortlich.
- Bei der jährlich stattfindenden Vollversammlung der WHMF ist der Direktor des jeweiligen Landes verpflichtet, die Mittelverwendung aus den Beiträgen vorzulegen.
§ 4
- Jeder Direktor eines jeden Mitgliedslandes ist verpflichtet die vorgesehenen Anteile der Beiträge auf das Konto der WHMF in Wien, dem Hauptsitz der WHMF zu überweisen.
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