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Beitragssatzung der World Humanitarian
Marathon And Ultramarathon Foundation

Beschlossen in der Gründungsveranstaltung am 25. Mai 2002 in Wien.

§ 1

  1. Die Beitragssatzung der WHMF wird außerhalb der eigentlichen Satzung geführt.
     
  2. Der Grund dafür ist die Vermeidung von Kosten und Umständen in Fällen der Beitragssatzungsänderung.
     

§ 2

  1. Der Beitrag beträgt im Jahr pro Mitglied 50 US$
     
  2. Dieser Beitrag ist innerhalb der ersten 2 Wochen des Rechnungsjahres zu zahlen
     
  3. Der Beitrag ist auf das Konto der WHMF des jeweiligen Landes zu überweisen.
     

§ 3

  1. Das Vorstandsmitglied des jeweiligen Landes in der WHMF ist für die sachgerechte Verwendung der Beiträge nach den Regeln der WHMF verantwortlich.
     
  2. Bei der jährlich stattfindenden Vollversammlung der WHMF ist der Direktor des jeweiligen Landes verpflichtet, die Mittelverwendung aus den Beiträgen vorzulegen.
     

§ 4

  1. Jeder Direktor eines jeden Mitgliedslandes ist verpflichtet die vorgesehenen Anteile der Beiträge auf das Konto der WHMF in Wien, dem Hauptsitz der WHMF zu überweisen.

 

 
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